Preise für Reitschule 
Monatsbeitrag per Lastschrifteinzug:
Empfohlen bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht einmal wöchentlich
Tarif G:
Gruppenstunden Reitschule bis max. 6 Reiter
54,-- EUR mtl. 11x (August ohne Abbuchung) für Vereinsmitglieder
(Basispreis 17,-- EUR/45 min Reitstunde bis max. 6 Reiter)
60.-- EUR mtl. 11x (August ohne Abbuchung) für Nichtvereinsmitglieder
(Basispreis 19,-- EUR/45 min Reitstunde bis max. 6 Reiter)
Tarif E:
Einzelstunde Reitschule
70,-- EUR mtl. 11x (August ohne Abbuchung) für Vereinsmitglieder
(Basispreis 22,-- EUR/30 min)
76,-- EUR mtl. 11x (August ohne Abbuchung) für Nichtvereinsmitglieder
(Basispreis 24,-- EUR/30 min)
Jahresbeiträge nach Rücksprache
Andere Zahlungsmöglichkeiten:
Zehnerkarte
Gruppenstunde 180,00 EUR/10 Stunden(für Vereinsmitglieder)
Gruppenstunde 200,00 EUR/10 Stunden(für Nichtvereinsmitglieder)
Privatstunde 230,00 EUR/10 Stunden(für Vereinsmitglieder)
Privatstunde 250,00 EUR/10 Stunden(für Nichtvereinsmitglieder)
Privatstunde einzeln - Termin nach Vereinbarung:
25,-- EUR/30 min für Vereinsmitglieder
27,-- EUR/30 min für Nichtvereinsmitglieder
Mitreiter in der Gruppenstunde:
(kein Anspruch auf einen festen Gruppenplatz)
19,-- EUR/45 min für Vereinsmitglieder
21,-- EUR/45 min für Nichtvereinsmitglieder
Bei Krankheit oder Abwesenheit während des Reitunterrichts:
Kurzfristige Abwesenheit:
Kurzfristige unvorhergesehene Abwesenheiten (z.B. Krankheit) haben wir in die Gestaltung der Monatsbeiträge mit eingerechnet. Es werden im Jahr insgesamt 39 Wochenstunden gehalten und lediglich 35 Wochenstunden berechnet.
Sonstige Abwesenheiten:
Wenn zum Monatsanfang schon bekannt ist (spätestens zum 1. Reittermin des Monats), dass der Schüler an einem oder mehreren Terminen nicht anwesend sein kann (z.B. wegen Urlaub, Schulausflug, Firmunterricht usw.), dann bitten wir um unverzügliche Mitteilung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Im Einvernehmen mit dem Reitschulbetrieb ist ein neuer Termin zu vereinbaren, an dem der versäumte Termin nachzuholen ist. In diesem Fall hat der Reitschüler auf die betrieblichen Belange des Reitschulbetriebes Rücksicht zu nehmen.
Längerer Zeitraum:
Bei längerer Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Le nach Länge der Abwesenheiten können Monatsbeiträge ausgesetzt, oder neue Termine vereinbart werden. In diesem Fall hat der Reitschüler auf die betrieblichen Belange es Reitschulbetriebes Rücksicht zu nehmen.
Kündigung:
Die Teilnahme am Reitunterricht kann jeweils 6 Wochen vor Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Versicherungsbeitrag:
Bei Nichtvereinsmitgliedern wird ein Versicherungsbeitrag von 2,-- EUR pro Stunde veranschlagt, bzw. in den Monatsbeitrag mit eingerechnet.